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(30.4.2019) Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das CETA-Abkommen mit Kanada mit europäischem Recht vereinbar ist. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch gut. Wir werden uns weiterhin gegen das Handelsabkommen einsetzen, das einseitig auf immer mehr interkontinentalen Handel und Wettbewerb setzt und die Rechte von Konzernen stärkt.
Das rechtsverbindliche Gutachtenverfahren vor dem EuGH geht auf die Einigung der belgischen Bundesregierung mit der Region Wallonie 2016 zurück. CETA enthält Mechanismen, nach denen kanadische InvestorInnen die EU und ihre Mitgliedstaaten vor speziellen Gerichten auf Schadensersatz verklagen können, wenn Gesetzesänderungen – zum Beispiel zum Schutz der Umwelt oder VerbraucherInnen - den Wert ihrer Investition mindern. Die gleichen Regeln finden sich auch in Abkommen mit Singapur, Vietnam und Mexiko. Der Antrag Belgiens stellte die Vereinbarkeit dieses Mechanismus mit den EU-Verträgen in Frage. Das EuGH kam nun dagegen zu dem Schluss, dass der Investitionsschutz in CETA mit den europäischen Verträgen kompatibel ist.
Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allem mit drei Überlegungen:
Das Gutachten des EuGH ist verbindlich und kann nicht juristisch angefochten werden. Nach dieser Entscheidung kann die EU-Kommission mit ihrer Handelspolitik wie bisher weitermachen. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch gut.
Die Handelspolitik der Europäischen Union setzt darauf, mit immer mehr Freihandelsabkommen die Position europäischer Konzerne im globalen Handel zu stärken. Mehr globaler Handel ist aus ihrer Sicht ein Beitrag zur Entwicklung von Wohlstand. Doch diese Politik hat zerstörerische Nebenwirkungen auf die Umwelt, die Menschen und demokratische Institutionen. Am Beispiel von CETA lässt sich das sehr gut nachvollziehen:
Dass CETA verhandelt wurde, vorläufig in Kraft treten konnte und teilweise bereits ratifiziert ist, ist aber nicht die Schuld des Europäischen Gerichtshofs. Es ist eine Folge von politischen Entscheidungen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben das Verhandlungsmandat und Verhandlungsergebnis einstimmig angenommen. Im Europäischen Parlament hat in vollen Wissen um die Inhalte des Abkommens und großer öffentlicher Beobachtung eine Mehrheit für die Ratifizierung gestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Vereinbarkeit von CETA mit dem deutschen Grundgesetz. Rund 125.000 BürgerInnen hatten sich einer Verfassungsbeschwerde der KollegInnen von Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch angeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gutachten des EuGH abgewartet hat und nun sein Urteil ausarbeitet.
Sollte das Bundesverfassungsgericht urteilen, dass CETA auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, folgt eine politische Entscheidung mit der Ratifizierung des Abkommens im Bundestag und Bundesrat. Lehnt eines dieser beiden Gremien das Abkommen ab, ist es gescheitert. Das Verfahren beginnt, wenn die Bundesregierung ein Ratifizierungsgesetz in den Bundestag einbringt. Dann ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.
Die Entscheidung des EuGH heute hat nichts mit unserer Klage über den Zugang zu Protokollen von Sitzungen im Rahmen der regulatorischen Kooperation zu tun. Sie läuft weiter. Über den weiteren Verlauf der Klage informieren wir Sie in unserem Newsletter, sobald es etwas neues gibt.