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Im Südtiroler Pestizidprozess hat das Bozener Landesgericht am Freitag Karl Bär von allen Vorwürfen freigesprochen. Nachdem bereits im Januar alle Anzeigen gegen den Agrarwissenschaftler zurückgezogen worden waren, beantragte die Bozener Staatsanwaltschaft am Freitag eine Änderung der Anklage, durch die auch der Vorwurf der Markenfälschung hinfällig wurde, der hätte verhandelt werden sollen. Karl Bär und das Umweltinstitut München sind damit freigesprochen. Die Umweltschützer:innen werten das Urteil als bedeutenden Sieg für die Meinungsfreiheit. weiterlesen
Deutschland sollte aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) austreten. Das haben heute zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen vor dem Kanzleramt gefordert. Im Vorfeld der im Juni stattfindenden Energiecharta-Konferenz haben sie einen aufblasbaren Dinosaurier auf Tournee durch Europa geschickt, um auf den „prähistorischen“ Charakter des Vertrags aufmerksam zu machen: Dass fossile Unternehmen unter dem ECT gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen klagen können, ist völlig aus der Zeit gefallen. weiterlesen
Ein Bündnis von Nichtregierungs-Organisationen und Wissenschaftler:innen fordert Agrarminister Cem Özdemir und Umweltministerin Steffi Lemke auf, Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft in einer zentralen und digitalen Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. In einem offenen Brief argumentieren die 36 Unterzeichner:innen, die vollständige Transparenz über Pestizideinsätze sei eine wichtige Voraussetzung, um wissenschaftliche Forschung durchzuführen und die geplante Reduktion beim Pestizideinsatz zu erreichen. weiterlesen
Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching auf nicht-atomwaffenfähiges Uran verzögert sich immer weiter – auch mit Hilfe von CSU und CDU. Das zeigt eine Vereinbarung von Dezember 2020, die das Umweltinstitut München jetzt veröffentlicht hat. Das damals CDU-geführte Bundesforschungsministerium und das bayerische CSU-Wissenschaftsministerium erteilen der TU darin einen Freifahrtschein für den Weiterbetrieb mit hochangereichertem Uran (HEU), ohne einen verbindlichen Umrüstungstermin festzulegen. weiterlesen
Kaum war das Insektenschutzgesetzpaket im September 2021 bundesweit in Kraft getreten, hebelte das Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen den ohnehin schwachen Insektenschutz mit pauschalen Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz wieder aus. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München kommt nun zu dem Ergebnis: Das Vorgehen des NRW-Agrarministeriums ist rechtswidrig. Das Umweltinstitut befürchtet Nachahmung in anderen Bundesländern und fordert die Landesregierung auf, die Ausnahmeregelungen umgehend zurückzunehmen. weiterlesen
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