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Das Logo des Vertrags über die Energiecharta
Der Energiekonzern Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs auf 6,1 Milliarden Euro. Der Fall steht exemplarisch für die Bedenken gegenüber Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in Handelsverträgen. Doch kaum jemand kennt das Abkommen, das Vattenfall diese Klage ermöglicht: den Vertrag über die Energiecharta.
Der Vertrag wurde 1994 zwischen fast allen europäischen und mittelasiatischen Staaten geschlossen, um Investitionen in den Energiesektor im ehemaligen Ostblock und den Transit von Erdöl und Erdgas abzusichern. Allerdings hat Russland den Vertrag nie ratifiziert. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe des Abkommens.
Die Klage wegen des Atomausstiegs ist nicht die erste Schadensersatzklage eines Konzerns gegen die Bundesrepublik. Schon 2008 klagte der schwedische Konzern auf Schadensersatz wegen Umweltauflagen für sein Kohlekraftwerk in Moorburg bei Hamburg. Seitdem ist die Zahl der Investitionsschutzklagen regelrecht explodiert. Lesen Sie hier mehr über die beiden Vattenfall-Klagen und Beispiele für Fälle gegen andere Staaten.
Wir fordern: Der Vertrag über die Energiecharta muss gekündigt werden. Er schafft Sonderrechte für international agierende Konzerne, die nicht legitim sind. Er gibt ihnen ein Druckmittel, um zum Beispiel gegen den Atomausstieg oder Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. Eine Kündigung ist möglich: Italien hat den Vertrag 2015 gekündigt. Lesen Sie hier, welche Folgen eine Kündigung hätte.
Der Originaltext
Laden Sie sich hier die deutsche Fassung des Vertrags herunter.