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Im Kern ist der Vertrag über die Energiecharta ein Investitionsschutzvertrag. Tritt über die vermeintliche Enteignung einer Investition ein Streit zwischen einem Unternehmen aus einem Vertragsstaat und einem anderen Vertragsstaat auf, so kann diese Firma vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz klagen. Der Vertrag schafft so doppelt Sonderrechte für international agierende Konzerne: Er gibt ihnen das exklusive Recht vor internationalen, nicht-staatlichen Schiedsgerichten zu klagen. Zudem ermöglicht er durch Rechtsbegriffe wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“, dort Rechte einzufordern, die im jeweiligen nationalen Recht üblicherweise nicht existieren. Anders als in reinen Investitionsabkommen oder umfassenden Handelsabkommen wie CETA oder TTIP gilt der Vertrag über die Energiecharta aber nur für Investitionen im Energiesektor.
Der erste Fall wurde ab 2001 verhandelt. Quelle für die Daten ist die UN-Konferenz zu Handel und Entwicklung (UNCTAD)
Die Zahl der Fälle vor Investor-Staat-Schiedsgerichten ist in den letzten Jahren explodiert. Der Grund dafür ist vor allem, dass große Anwaltskanzleien die Anregung und Betreuung von Investitionsschutzfällen als lukratives Geschäftsfeld entdeckt haben und die schwammigen Rechtsbegriffe aus internationalen Abkommen gezielt ausnutzen. Das trifft auch auf den Vertrag über die Energiecharta zu: Von insgesamt 99 Fällen wurden 63 in den Jahren seit 2013 begonnen.
Das Pariser Klimaabkommen erfordert eine schnelle und weitgehende Dekarbonisierung der Wirtschaft. Der ECT steht mit diesem Ziel in Konflikt. Die Klage des deutschen Kohlekonzerns RWE auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Kohleausstiegs in den Niederlanden oder die Klage des britischen Ölkonzerns Rockhopper gegen das italienische Ölbohrverbot für die Adria sind nur die Spitze des Eisbergs. Wenn Staaten eine ernsthafte Klimapolitik betreiben, werden viele Milliarden Investitionen in fossile Energieträger rapide an Wert verlieren.
Der ECT wird dann Milliarden an Steuergeldern kosten - wenn er nicht gar dazu führt, dass Regierungen notwendige Maßnahmen unterlassen, weil Konzerne mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe drohen.
Deshalb fordern wir, dass der Vertrag über die Energiecharta gekündigt wird. Lesen Sie hier, wie das funktionieren könnte.
Lesen Sie hier mehr zu den Inhalten und den historischen und politischen Hintergründen des Vertrags.
In unserer Rubrik zu Handelspolitik finden Sie zudem mehr Informationen über Investitionsschutzabkommen und Beispiele für Fälle aus anderen Abkommen.
Wie die Kohlekraft Mensch und Umwelt schadet
Die gefährliche Renaissance der Kohle
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