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CETA: Gabriel
muss Wort
halten!
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Mit dieser Aktion haben wir Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an sein Versprechen erinnert, dass CETA nicht ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat angewendet wird.
Mehr als 50.000 Menschen haben sich an der Aktion beteiligt - Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!
Am 30.10.2016 haben die EU-Staaten und Kanada CETA unterzeichnet. Wenn auch das Europäische Parlament zustimmt, könnten Teile von CETA schon bald vorläufig angewendet werden.
Wir haben jedoch einen wichtigen Teilerfolg verbuchen können: Herr Gabriel hat sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass CETA als gemischtes Abkommen auch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden muss, bevor es endgültig in Kraft tritt. Insgesamt müssen noch knapp 40 Parlamente zustimmen. Wir haben also noch viele Gelegenheiten CETA zu Fall zu bringen und werden weiter dafür kämpfen!
Wie der SPIEGEL berichtet, soll das CETA-Abkommen mit Kanada "vorläufig angewendet" werden, ohne dass zuvor der Bundestag und andere nationale Parlamente ihre Zustimmung gegeben hätten.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) müsste jetzt eigentlich in Brüssel auf die Barrikaden gehen. Denn schon 2014 hatte er gegenüber den Bundestagsfraktionen versprochen: „Ein Abschluss allein durch die EU kommt […] nicht in Frage“. CETA greife in nationale Hoheitsrechte ein und müsse daher durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland müssten demnach der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Inzwischen ist der Abschluss der Abkommens alleine durch die EU vom Tisch - auch wegen des Widerstands aus Deutschland. Doch die EU-Kommission möchte das Abkommen vorläufig anwenden. Das bringt nicht nur den Konzernen ihre Vorteile schneller, sondern ist auch ein politischer Trick gegen die nationalen Parlamente. Die Ablehnung würde den Abgeordeten umso schwerer fallen, wenn das Abkommen schon gilt.
Hält Gabriel bei CETA Wort? Bild: World Economic Forum
Statt heftig zu protestieren, ließ Gabriels Ministerium allerdings bereits im März verlautbaren, die vorläufige Anwendung sei nicht nur "übliche Praxis", sondern auch „vollständig demokratisch“. Auch während der Auseinandersetzung der letzten Wochen, ob der Bundestag das Abkommen nun ratifizieren muss oder nicht, hörte man nichts zur vorläufigen Anwendung.
Bleibt es dabei, hätten die Abgeordneten im Bundestag keine Möglichkeit, vor der Anwendung des Abkommens über CETA abzustimmen. Das wäre ein eklatanter Wortbruch gegenüber Gabriels Aussagen von 2014.
Die vorläufige Anwendung von CETA wäre ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich auf Gabriels Aussage verlassen haben, die Abkommen würden nicht ohne Zustimmung des Bundestags verabschiedet. Sie wäre außerdem rechtlich fragwürdig. So schreibt der Europa- und Völkerrechtler Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer in einem Gutachten für foodwatch, es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch inakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“. Auch wenn die vorläufige Anwendung tatsächlich in vielen Fällen üblich sei, wären diese eben nicht mit der Reichweite und Bedeutung von CETA vergleichbar.
Auch aus der eigenen Partei wird Minister Gabriel für sein Vorgehen kritisiert. Der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow schrieb über Twitter:
Wir müssen #CETA verhindern! Mein Appell an @sigmargabriel: Er darf vorläufigen Anwendung von CETA nicht zustimmen! https://t.co/eKsRSRwpyE
— Marco Bülow (@marcobuelow) 30. März 2016
Wir halten es für einen Skandal, dass der Minister offenbar nichts gegen eine vorläufige Anwendung von CETA unternehmen will. Doch noch können wir ihn umstimmen:
Gabriel ist bereits beim letzten SPD-Parteitag mit einem schlechten Wahlergebnis abgestraft worden. Wenn der Druck aus den eigenen Reihen steigt und gleichzeitig Tausende BürgerInnen an ihn appellieren, die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern, haben wir eine Chance, dass er doch noch bei der EU-Kommission interveniert. Die Kommission wäre dann praktisch dazu gezwungen, auf die vorläufige Anwendung zu verzichten – denn für diese braucht sie die Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat.